Ferienwohnung Phönixhütte

am Baldeneysee

Hausordnung

In meinerFerienwohnung sollen Sie sich wohlfühlen und ich hoffe, dass Sie alles vorfinden, was Sie für einen gelungenen Aufenthalt benötigen. Diese Hausordnung soll eine Hilfestellung für einen unbeschwerte Zeit in der Ferienwohnung Phönixhütte sein. Um Missverständnissen und Unstimmigkeiten vorzubeugen habe ich einige Punkte aufgeführt von denen ich hoffe, dass sie Ihr Verständnis finden.

Beschädigungen

Bitte behandeln Sie das Mietobjekt und das Inventar pfleglich und tragen Sorge dafür, dass auch Ihre Mitreisenden die Mietbedingungen einhalten. Sollten Sie irgendetwas in der Einrichtung vermissen oder wenn Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich vertrauensvoll an mich.

Natürlich kann es immer vorkommen, dass während der Mietdauer etwas kaputt geht. Bitte informieren Sie mich über einen entstandenen Schaden zeitnah, zwingend jedoch am Tag vor Ihrer Abreise. Warum? Wenn der Schaden erst während der Reinigung festgestellt wird, habe ich kaum eine Chance, vor der nächsten Vermietung Ersatz zu besorgen oder Reparaturen vorzunehmen. Wichtig: mir geht es hierbei nicht um eine zerbrochene Kaffeetasse. Aber wenn die Kaffeemaschine defekt ist oder ein großer Fleck im Sofabezug ist, wüsste ich das gerne, bevor die Wohnung zur Reinigung betreten wird. Danke!

Nur über das Check-In Formular angemeldete Personen dürfen in der Ferienwohnung übernachten. Bei Bekanntwerden von Missachtung wird eine Gebühr von 20 € pro Nacht für jede nicht gemeldete Person erhoben.

Hausrecht

Bei sofort notwendigen Reparaturen kann es unerlässlich sein, dass die Ferienwohnung während Ihrer Mietdauer durch die Vermieterin und beauftragte Handwerker:innen betreten werden muss. Selbstverständlich tue ich mein Möglichstes, damit dies gar nicht erst passiert und lasse daher alle Geräte und Einbauten regelmäßig warten.

Haustiere

Wir sind allergikerfreundlich und vermieten Haustierfrei. Ihre Tiere übernachten daher bitte zu Hause – egal wie groß oder klein 🙂

Lüften

Schimmelbildung an Innenwänden ist in Deutschlands Häusern weit verbreitet, insbesondere im Schlafzimmer und im Bad. Glücklicherweise gibt ein einfaches Hausmittel dagegen: Lüften. Öffnen Sie daher die Fenster mindestens einmal am Tag für einige Minuten (Stoßlüftung) sowie im Band immer nach dem Duschen/Baden.

Rauchen

Ich vermiete eine rauchfreie Wohnung, daher ist das Rauchen jeglicher Art (inkl. (E-)Shisha, (E-)Zigarette, Vapes & Co.) innerhalb der Wohnung untersagt. Wer sich nicht daran hält, kommt für den Reinigungsmehraufwand in Höhe von 250 Euro zzgl. einer eventuellen Entschädigungszahlung für Schäden und/oder Verdienstausfall durch Nichtvermietbarkeit auf.

Ruhezeiten

Sorgfaltspflicht

Die Wohnungseingangstür soll grundsätzlich geschlossen sein und beim Verlassen per Schlüssel verschlossen werden. Alle zur Verfügung gestellten Schlüssel sind bei Abreise abzugeben. Ebenso sind auch alle Fenster bei Verlassen der Wohnung zu schließen, um mögliche Schäden durch Unwetter zu vermeiden. Mit den Ressourcen Wasser und Strom ist schonend umzugehen.


Als Mieter:in haften Sie für entstandene Schäden, die aus den vorstehend genannten Punkten entstehen können, in Höhe der Wiederbeschaffungs-, Reparatur- oder Renovierungskosten sowie möglichem Verdienstausfall. In der Regel lässt sich der Schadenausgleich über Ihre Haftpflichtversicherung regulieren (gilt nur, wenn Haftpflicht Schäden an gemieteten Sachen und Einrichtungen in Ihrem Versicherungsschutz eingeschlossen sind).

Stand: