In meinerFerienwohnung sollen Sie sich wohlfühlen und ich hoffe, dass Sie alles vorfinden, was Sie für einen gelungenen Aufenthalt benötigen. Diese Hausordnung soll eine Hilfestellung für einen unbeschwerte Zeit in der Ferienwohnung Phönixhütte sein. Um Missverständnissen und Unstimmigkeiten vorzubeugen habe ich einige Punkte aufgeführt von denen ich hoffe, dass sie Ihr Verständnis finden.
Beschädigungen
Bitte behandeln Sie das Mietobjekt und das Inventar pfleglich und tragen Sorge dafür, dass auch Ihre Mitreisenden die Mietbedingungen einhalten. Sollten Sie irgendetwas in der Einrichtung vermissen oder wenn Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich vertrauensvoll an mich.
Natürlich kann es immer vorkommen, dass während der Mietdauer etwas kaputt geht. Bitte informieren Sie mich über einen entstandenen Schaden zeitnah, zwingend jedoch am Tag vor Ihrer Abreise. Warum? Wenn der Schaden erst während der Reinigung festgestellt wird, habe ich kaum eine Chance, vor der nächsten Vermietung Ersatz zu besorgen oder Reparaturen vorzunehmen. Wichtig: mir geht es hierbei nicht um eine zerbrochene Kaffeetasse. Aber wenn die Kaffeemaschine defekt ist oder ein großer Fleck im Sofabezug ist, wüsste ich das gerne, bevor die Wohnung zur Reinigung betreten wird. Danke!
Check-In und Check-Out
Der Check-In erfolgt selbstständig durch die Gäste mithilfe eines Schlüsseltresors. Die Anreise kann ab 15 Uhr erfolgen. Der Check-Out am Abreisetag soll bis 10 Uhr erfolgen. Die Möglichkeit eines späteren Check-Out kann mit der Vermieterin im Vorfeld abgestimmt werden. Falls die Wohnung nicht bis 10 Uhr freigegeben und dadurch Folgeprozesse (Reinigung, Check-in, etc.) beeinträchtigt werden, wird eine Ausgleichszahlung in Höhe einer Übernachtungsrate erhoben.
Nur über das Check-In Formular angemeldete Personen dürfen in der Ferienwohnung übernachten. Bei Bekanntwerden von Missachtung wird eine Gebühr von 20 € pro Nacht für jede nicht gemeldete Person erhoben.
Haftung
Die Vermieterin haftet nicht für Wertgegenstände von Gästen, die während des Aufenthalts Schaden nehmen oder abhanden kommen. Dies gilt auch für eventuell auftretende Schäden an Kraftfahrzeugen von Gästen, die während der Nutzung des zur Ferienwohnung gehörenden Parkplatzes entstehen.
Hausrecht
Bei sofort notwendigen Reparaturen kann es unerlässlich sein, dass die Ferienwohnung während Ihrer Mietdauer durch die Vermieterin und beauftragte Handwerker:innen betreten werden muss. Selbstverständlich tue ich mein Möglichstes, damit dies gar nicht erst passiert und lasse daher alle Geräte und Einbauten regelmäßig warten.
Haustiere
Wir sind allergikerfreundlich und vermieten Haustierfrei. Ihre Tiere übernachten daher bitte zu Hause – egal wie groß oder klein 🙂
Lüften
Schimmelbildung an Innenwänden ist in Deutschlands Häusern weit verbreitet, insbesondere im Schlafzimmer und im Bad. Glücklicherweise gibt ein einfaches Hausmittel dagegen: Lüften. Öffnen Sie daher die Fenster mindestens einmal am Tag für einige Minuten (Stoßlüftung) sowie im Band immer nach dem Duschen/Baden.
Rauchen
Ich vermiete eine rauchfreie Wohnung, daher ist das Rauchen jeglicher Art (inkl. (E-)Shisha, (E-)Zigarette, Vapes & Co.) innerhalb der Wohnung untersagt. Wer sich nicht daran hält, kommt für den Reinigungsmehraufwand in Höhe von 250 Euro zzgl. einer eventuellen Entschädigungszahlung für Schäden und/oder Verdienstausfall durch Nichtvermietbarkeit auf.
Ruhezeiten
Wir pflegen im Haus eine gute Nachbarschaft und achten aufeinander. Die Nachbarn halten sich an die geltende Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr (siehe § 9 LImschG NRW). Dies wird daher auch von unseren Gästen erwartet – sowohl in der Wohnung als auch im Treppenhaus. Darüber hinaus ist die Wohnung eine Partyfreie Zone – es gibt in Essen sowieso weitaus bessere Plätze für Parties 😉
Sorgfaltspflicht
Die Wohnungseingangstür soll grundsätzlich geschlossen sein und beim Verlassen per Schlüssel verschlossen werden. Alle zur Verfügung gestellten Schlüssel sind bei Abreise abzugeben. Ebenso sind auch alle Fenster bei Verlassen der Wohnung zu schließen, um mögliche Schäden durch Unwetter zu vermeiden. Mit den Ressourcen Wasser und Strom ist schonend umzugehen.
Als Mieter:in haften Sie für entstandene Schäden, die aus den vorstehend genannten Punkten entstehen können, in Höhe der Wiederbeschaffungs-, Reparatur- oder Renovierungskosten sowie möglichem Verdienstausfall. In der Regel lässt sich der Schadenausgleich über Ihre Haftpflichtversicherung regulieren (gilt nur, wenn Haftpflicht Schäden an gemieteten Sachen und Einrichtungen in Ihrem Versicherungsschutz eingeschlossen sind).
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